Wann ist ein Gerüst bewilligungspflichtig?
Was bei der Nutzung von öffentlichem Grund im Kanton Aargau zu beachten ist.
Redaktion Gerüste Aargau · zuletzt aktualisiert am 08.08.2026
Eine Bewilligung ist in der Regel dann nötig, wenn ein Gerüst auf öffentlichen Grund reicht, ein Trottoir überspannt oder in den Verkehrsraum ragt.
Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, bei Kantonsstrassen zusätzlich der Kanton. Die Praxis ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, auch bei Fristen und Gebühren.
Rechtlicher Hinweis
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Auskunft der Behörde. Massgebend sind die aktuellen Vorschriften der Standortgemeinde und des Kantons Aargau. Klären Sie den Einzelfall vor Baubeginn ab, in der Regel übernimmt das der beauftragte Gerüstbaubetrieb.
Was meist verlangt wird
- Situationsplan mit Lage des Gerüsts
- Angaben zu Dauer und beanspruchter Fläche
- Signalisationskonzept bei Verkehrsflächen
- Schutzdach oder Fussgängerführung bei Trottoirs
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